Winterreifenpflicht in Deutschland
Seit dem 1. Mai 2006 besteht laut der StVO (Straßenverkehrsordnung) in Deutschland eine Pflicht zur geeigneten Bereifung. Das ist zwar noch keine Winterreifenpflicht, aber es besteht die Pflicht, die Ausrüstung des Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen. Folgt man dieser Empfehlung nicht, ist man also zum Beispiel bei Schnee und Eis mit Sommerreifen unterwegs, wird das als Verstoß gewertet und mit 20 Euro Bußgeld bestraft, bei einer Verkehrsbehinderung sogar mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister. Wer mit ungeeigneter Bereifung einen Unfall verursacht, dem könnte unter Umständen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden - mit entsprechenden Konsequenzen für seinen Kasko-Versicherungsschutz. (Quelle: ADAC, Presseservice)
Pro Winterreifen
Bereits im Oktober jeden Jahres wird es Zeit, sich als Autofahrer mit dem Thema "Winterreifen" zu beschäftigen. Vielleicht denken Sie, der Einsatz von Winterreifen lohnt erst ab dem ersten Schnee, vielleicht fühlen Sie sich sicher genug mit Ihren Sommerreifen, vielleicht wollen Sie Geld sparen, vielleicht wohnen Sie in einem schneearmen Gebiet - es gibt viele vermeintliche Gründe, warum man "gar nicht" oder "jetzt noch nicht" sein Auto mit M+S-Reifen ausrüstet.
Einige Argumente sollen unsicheren Autofahrern die Entscheidung für mehr Sicherheit im Straßenverkehr erleichtern
Moderne Winterreifen sind so konzipiert, dass sie nicht nur problemlose Fahrten bei Reifglätte und Schnee ermöglichen, sondern ihre besonderen Eigenschaften bereits bei Temperaturen ab 7° C zum Tragen kommen. Sommerreifen verlieren aufgrund ihrer Gummimischung bei niedrigen Temperaturen an Grip und Haftung, längere Bremswege sind die Folge - auch auf trockenen oder nassen Straßenbelägen. Die Bremswege auf Schnee sind mit Winterreifen bis zu 20 Prozent kürzer als mit Sommerreifen. Bei Breitreifen setzt dieser Effekt sogar schon bei 10° C ein. Übrigens helfen da auch ABS, ESP oder TCS nicht, denn sie stellen lediglich elektronische Helfer dar. Winterreifen ersetzen sie nicht.
Winterreifen zeigen ihre Überlegenheit also nicht nur bei extremem Winterwetter, sie sind generell besser auf niedrige Temperaturen eingestellt. Ihre Gummimischung ist weicher, der hohe Anteil an Naturkautschuk bewirkt, dass die Pneus bei niedrigen Temperaturen nicht verhärten, sie haben somit mehr Haftung und sind Sommerreifen beim Brems-, Lenk- und Beschleunigungsverhalten weit überlegen.
Wichtig ist allerdings, dass die Winterreifen über eine ausreichende Profiltiefe verfügen. Liegt diese bei unter 4 mm, steigt die Aquaplaninggefahr deutlich an, die Traktions- und Bremskraftübertragung nehmen deutlich ab, die Fahreigenschaften erreichen nur noch Sommerreifenniveau.
Doch zu langes Zögern kann nicht nur unnötige Ausrutscher auf glatten Straßen mit sich bringen, sondern auch lange Wartezeiten in der Werkstatt. Clevere Autofahrer vermeiden den obligatorischen Stau beim Reifenfachhändler. Wer frühzeitig einen Umrüsttermin vereinbart, hat - egal in welcher Reifengröße und Reifenmarke - noch die freie Auswahl, bevor der allgemeine Ansturm wieder zu Lieferengpässen bei M+S-Reifen, wie in früheren Jahren geschehen, vor allem in den gängigsten Größen führt. Wer möglichst früh Winterreifen kauft und montieren lässt, kann daher auch mit günstigen
Komplettangeboten rechnen.
Autofahrer, die aufs Geld achten, sollten darüber hinaus bedenken, dass viele Versicherungen die vollständige Haftung im Schadenfall bei falscher Saison-Bereifung ablehnen. Ein Unfall bei winterlichen Straßenverhältnissen bedeutet dann nicht nur Ärger, sondern kann auch empfindlich ins Geld gehen! So heißt es in einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Trier: "Wird das nur mit Sommerreifen ausgestattete bevorrechtigte Kfz im Winter auf verschneiter Straße behindert und kommt es aufgrund eines Bremsvorgangs ins Schleudern, ist eine Mitverursacherquote von 20 Prozent anzunehmen."
Übrigens
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21.12.2005 die Änderung der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Der Paragraf 2 Abs. 3a lautet demnach künftig wie folgt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete
Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."
Bundesverkehrsminister Tiefensee: "Oft bleiben Autos bei extremen winterlichen Straßenverhältnissen mangels geeigneter Bereifung liegen und verursachen damit erhebliche Verkehrsbehinderungen. Wer die neue Regelung missachtet, dem drohen zukünftig Bußgelder ab 20 Euro. Bei Behinderung drohen sogar 40 Euro und ein Punkt im Verkehrszentralregister."
Fazit
Der verantwortungsvolle Autofahrer rüstet rechtzeitig auf Winterreifen um.